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EStG § 2 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4816/25/97 Heft 4816 v. 18.2.1997

( EStG § 2 Abs 2 ) Die objektive Ertragsunfähigkeit eines Flugzeugvermietungsbetrieb es kann durch 10-jährige Untätigkeit des Steuerpflichtigen nach Absturz des von ihm zu vermietenden Flugzeugs in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erwiesen werden. Hiezu bedarf es nicht der Prüfung der subjektiven Komponente der Gewinnerzielungsabsicht mit der Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens, 10 Jahre lang mit dem Ankauf eines neuen Flugzeuges das weitere Absinken des Dollarkurses abzuwarten und eine betriebliche Tätigkeit auch nicht durch Anmietung und Weitervermietung von Fremdflugzeugen zu entfalten. Schon die in den letzten 10 Jahren gezeigte Untätigkeit des Steuerpflichtigen in seinem von ihm als gehalten behaupteten Flugzeugvermietungsbetrieb hat mit der dadurch im Beobachtungszeitraum geschaffenen Ertragssituation die objektive Ertragsunfähigkeit bewiesen. VwGH 95/13/0018 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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