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EStG § 24

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4863/40/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( EStG § 24 ) Bei einer älteren Arztpraxis, deren verbliebene Wirtschaftsgüter keinen Wert mehr darstellen, wird durch Tod des Arztes noch bei diesem eine Betriebsaufgabe bewirkt, so dass bei den Erben weder Übergangsgewinn noch Aufgabegewinn zu erlassen ist. VwGH 94/13/0032 v. 28.05.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

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