( EStG § 1, DBA-BRD ) Die Bezüge eines in Österreich ansässigen Gesellschafters einer deutschen GmbH, der mit dieser Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen hat, unterliegen unter Berücksichtigung der sinngemäß auch auf Gesellschafter-Dienstnehmer anwendbaren Verständigungsvereinbarung mit der deutschen Finanzverwaltung betreffend die steuerliche Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern (AÖFV 1987/32, ARD 3854/14/87) gemäß Art 8 Abs 1 DBA-BRD insoweit der deutschen Besteuerung, als die berufliche Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird. Die Anwendung der Grenzgängerreglung des Art 9 Abs 3 DBA-BRD kommt nicht zum Tragen. BMF EAS v. 27.05.1998. (ÖStZ 1998/507, Heft 19)