( EStG § 16 Abs 1 ) Anwaltskosten in Zusammenhang mit einer privaten Kapitalforderung stellen ebenso wie Aufwendungen für die Anschaffung einer Kapitalanlage keinesfalls Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dar. VwGH 94/13/0032 v. 28.05.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)