( EStG § 16 Abs 1 ) Die Aufwendungen eines emeritiert en Hochschulprofessor s für seine (gegenwärtige) Forschungstätigkeit sowie für seine allgemeine Fortbildung können nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, weil das Wesen der Emeritierung in der vollen Entbindung von den Dienstpflichten besteht, unabhängig davon, ob eine Forschungstätigkeit weiter ausgeübt wird. FLD f. Tirol v. 20.03.1997. (SWK 12/1997)