( EStG § 116 Abs 2 ) Errichtungskosten für Garagen fallen nicht unter § 3 bis § 5 MRG. Eine Verrechnung solcher Errichtungskosten mit Altrücklagen für verrechnungspflichtige Mietzinse ist steuerlich daher nicht möglich. BMF v. 30.01.1997. (ÖStZ 1997/126, Heft 6)