( EStG § 109a ) Freie Dienstverträge in Österreich ansässiger Personen mit einem völkerrechtlich privilegierten, einer Botschaft angegliederten Kulturinstitut sind abzugsteuerpflichtig. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen, das eine dem Art 19 OECD-Musterabkommen ähnliche Bestimmung enthält, vermag daran nichts zu ändern, weil derartige Abkommensbestimmungen nur für Arbeitnehmer gelten, nicht aber auf Personen Anwendung finden, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann alllerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG verhalten werden. BMF v. 08.11.1996. (SWI 1996/515, Heft 12)