( EStG § 106, § 33 Abs 4 ) Vor dem 1. 7. 1992 standen einem Alleinverdiener weder Alleinverdienerabsetzbetrag noch Kinderzuschlag zu, wenn für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder die Familienbeihilfe von der Lebensgefährtin bezogen wurde. VwGH 94/13/0185 v. 15.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)