(GSVG § 133 Abs. 2) Zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit des Betreibers eines Zeitungskiosks sind Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung bzw. Umorganisierung oder Adaptierung des Betriebes, in dem die persönliche ausführende Mitarbeit des Versicherten zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig war, zu prüfen.
OGH 10 Ob S 99/95 v. 20.06.1995