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Erwerbseinkommen aus schriftstellerischer Tätigkeit

SozialversicherungARD 4854/16/97 Heft 4854 v. 18.7.1997

( ASVG § 94, § 253b ) Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit sind Erwerbseinkommen, das das Ruhen einer (vorzeitigen) Alterspension bewirken kann.

OGH 10 Ob S 63/94 v. 04.06.1997

§ 94 Abs 1 ASVG ordnete das Ruhen nur für Fälle an, in denen der Pensionist ein Einkommen aus einer gleichzeitig ausgeübten Erwerbstätigkeit bezog. Auch aus § 94 Abs 3 ASVG ergab sich deutlich, dass nur Einkünfte erfasst werden sollten, die als Entgelt für eine Tätigkeit gewährt wurden, die der Erzielung eines Erwerbes diente.

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