Normen: § 4 Abs 4 Z 7 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988, § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Die für die Anerkennung von Vorsteuern und Betriebsausgaben für die künftige Pilotentätigkeit erforderliche ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung ist aus der Perspektive des Streitjahres zu beurteilen und dem Revisionswerber Einzelheiten seines späteren Verhaltens unter geänderten Bedingungen nicht vorzuhalten.

