Mit der kürzlich kundgemachten V BGBl II 2007/333 der BMJ wurde die ERV 2006 novelliert. Im Wesentlichen sind zwei Änderungen hervorzuheben, die am 1. 12. 2007 in Kraft getreten sind: Erstens wurde die Verbesserung von Schriftsätzen durch neuerliche elektronische Einbringung zugelassen. Zweitens wurde die Möglichkeit vorgesehen, Eingaben und Erledigungen (mit Ausnahme von Mahnklagen und Exekutionsanträgen) als PDF-Anhang zu übermitteln, um die im WebERV bestehenden Formatierungsprobleme zu umgehen.