( § 4 Abs 4 ASVG idF BGBl I 1996/411 ) Verpflichtet sich ein Autor zur Erstellung von Ergänzungslieferungen zu einem bestehenden Werk zu bestimmten Zeitpunkten sowie zu einer Neuauflage ebenfalls zu einem genau fixierten Termin, schuldet er einen bestimmten von vornherein umschriebenen Erfolg, so dass ein Werkvertragsverhältnis und kein versicherungspflichtiges freies Dienstverhältnis vorliegt.
VwGH 20.12.2001, 98/08/0062