In der letzten Ausgabe der ZIK hat sich im Aufsatz von Dr. Trenker (ZIK 2014/10,13) ein Fehler eingeschlichen, auf Seite 16 erste Spalte, unterster Absatz am Ende muss es richtig heißen: "Die Regelung war daher offenbar dazu gedacht, eine großzügigere Handhabung als im Entwurf zu gewährleisten. Die grds Differenzierung zwischen Anfechtungsprozessen und solchen, die auch ohne Insolvenzeröffnung vom Schuldner geführt werden hätte können, wurde indes nicht als ungerechtfertigt verworfen."