Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der kürzlich kundgemachten Verordnung BGBl II 2017/152 angeführt sind, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entsteht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (einschließlich Mahnklagen und gerichtliche Aufkündigungen) mit einem Streitwert von bis zu € 2.500,- sind weiterhin gebührenfrei (ebenso arbeitsrechtliche Rechtsmittelverfahren zweiter und dritter Instanz bei einem Berufungs- bzw Revisionsinteresse bis € 2.500,-).