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Erbunwürdigkeit.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6702Jus-Extra OGH-Z 2020, 20 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 539 ABGB idF ErbRÄG 2015

Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd § 539 ABGB entgegen.

OGH, 24.04.2020, 2 Ob 100/19y

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