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Entscheidungswesentlicher Wiederaufnahmegrund bei amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2017, 19 Heft 1 v. 1.2.2017

Normen: § 303 Abs 1 BAO, § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994

Wenn bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft die vom Finanzamt festgestellten Leistungen nicht steuerbare Innenumsätze darstellen, war der vom Finanzamt genannte Wiederaufnahmegrund − die Gesellschaft habe keine RCS-Bauleistungen erbracht − nicht geeignet, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen.

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