Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)
Akkreditiv
Die Einschaltung einer Zweitbank als Zahlstellenbank über Auftrag des Akkreditivauftraggebers ist als Substitution zu beurteilen.
Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)
Akkreditiv
Die Einschaltung einer Zweitbank als Zahlstellenbank über Auftrag des Akkreditivauftraggebers ist als Substitution zu beurteilen.