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Entscheidungen in Übersicht EÜ156 (RZ 2018, 141)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 141 Heft 6 v. 15.6.2018

§§ 362, 363a StPO

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus Anlass eines Antrags auf Erneuerung des Strafverfahrens. Eine Gesetzeslücke als Voraussetzung analoger Anwendung des § 362 Abs 1 StPO ist für diese Konstellation nicht auszumachen.

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