LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer einer GmbH ist minderheitsbeteiligt (Beteiligung bis 25%) und als Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt. Zusätzlich zu seinen nichtselbständigen Einkünften erhält er für die Zurverfügungstellung seiner Gewerbeberechtigung eine monatliche Entschädigung von S 3.000,-.