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Entnahmebesteuerung eines Rentenstammrechts aus der Veräußerung des Kundenstockes einer Steuerberatungskanzlei

Lohnsteuer und AbgabenARD 5118/21/2000 Heft 5118 v. 26.4.2000

( § 4 Abs 1, § 24, § 37 EStG ) Die in ein Rentenstammrecht umgewandelte Forderung aus der Veräußerung des größten Teiles des Kundenstockes einer Steuerberatungskanzlei durch den Steuerberater an eine zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung (WTBO) ausübende GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist und an der der Steuerberater zu 25% und sein Sohn zu 75% beteiligt sind, gehört nach Schenkung des (Rest-)Betriebes an den Sohn nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen und ist zu diesem Zeitpunkt als Entnahmegewinn dem Normalsteuersatz und nicht dem Hälftesteuersatz zu unterziehen.

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