§ 106 ArbVG - Der allgemeine Entlassungsschutz nach § 106 ArbVG gilt auch für befristete Dienstverhältnisse.
OGH 21.04.2004, 9 ObA 31/04f
Schutz vor Umgehung des Kündigungsschutzes
§ 106 ArbVG - Der allgemeine Entlassungsschutz nach § 106 ArbVG gilt auch für befristete Dienstverhältnisse.
OGH 21.04.2004, 9 ObA 31/04f
Schutz vor Umgehung des Kündigungsschutzes