( AngG § 27 Z 4, ABGB § 863 ) Ein Arbeitgeber begibt sich seines Rechtes zur Entlassung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit, wenn er es trotz Vorliegens eines Verdachtes widerspruchslos hinnimmt, dass sich der Arbeitnehmer an die fixen Arbeitszeiten im Betrieb nicht hält.
OLG Wien 7 Ra 32/99y v. 17.02.1999