§ 82 lit g GewO
Die Äußerung eines Bauarbeiters gegenüber einem Vorgesetzten „Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot“ berechtigt zur Entlassung gem § 82 lit g GewO.
OGH 05.11.1997, 9 Ob A 249/97a
§ 82 lit g GewO
Die Äußerung eines Bauarbeiters gegenüber einem Vorgesetzten „Das geht Dich nichts an, Du kleine Krot“ berechtigt zur Entlassung gem § 82 lit g GewO.
OGH 05.11.1997, 9 Ob A 249/97a