(AngG § 27 Z. 1 und 2) Führerscheinentzug allein rechtfertigt eine Entlassung eines Arbeitnehmers, dessen eigentliche dienstvertragliche Aufgabe nicht das Lenken von Kfz ist, weder wegen Unfähigkeit noch wegen Vertrauensunwürdigkeit.
OGH 9 Ob A 154/95 v. 27.09.1995