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Entlassung wegen Arbeitsverweigerung nach Überstundenanordnung

ArbeitsrechtARD 5162/2/2000 Heft 5162 v. 17.10.2000

( § 82 lit f GewO ) Die Weigerung eines Arbeitnehmers nach zunächst wortloser Kenntnisnahme einer Überstundenanordnung, diese Überstunden zu leisten, sofern ihm nicht eine Gehaltserhöhung zuerkannt wird, stellt Arbeitsverweigerung dar.

ASG Wien 15.11.1999, 11 Cga 186/98x, rk.

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