VKG: § 7 Abs 3, § 8f Abs 1
MSchG: § 12 Abs 2 und Abs 4
Wird ein DN während seiner Elternteilzeit aufgrund des Vorwurfs einer gerichtlich strafbaren Handlung fristlos entlassen, so ist die Entlassung bis zu einer allfälligen nachträglichen Zustimmung durch das Ar-