vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung nach Aufbruch eines Garderobekastens

ArbeitsrechtARD 4834/40/97 Heft 4834 v. 25.4.1997

( GewO § 82 lit d ) Ein Arbeiter kann nach Aufbrechen eines, wenn auch bereits wertlosen Spindes eines Arbeitskollegen wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen werden, auch wenn es zu keinem Diebstahl gekommen ist.

ASG Wien 30 Cga 299/95z v. 15.05.1996, Berufung erhoben

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte