Um die Entgeltgleichheit zu stärken, hat die Europäische Union die Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTransp-RL) 2023/9701)) erlassen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich grundsätzlich aus der Perspektive des Unionsrechts mit dieser RL und geht stellenweise auf den Änderungsbedarf ein, der sich für das österreichische Arbeitsrecht ergibt. Das Augenmerk gilt den privatrechtlichen Kerninhalten der RL; öffentlich-rechtliche Mechanismen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit werden grundsätzlich ausgeblendet. Im Fokus steht eine dogmatische Analyse, die sich an der im Untertitel angelegten Dreiteilung orientiert: Gleichbehandlung, Mitbestimmung und Datenschutz.