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Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfällen gleichgestellten Unfällen

SozialversicherungARD 4809/42/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( EFZG § 2 Abs 5, ASVG § 176 Abs 1 Z 7, § 361, § 367, ASGG § 50 Abs 1 Z 1 ) Ob ein Arbeitsunfällen unfallversicherungsmäßig gleichgestellter Unfall (hier: bei einer Feuerwehrübung) auch entgeltfortzahlungsrechtlich als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, ist vom ASG zu entscheiden und nicht von der Unfallversicherungsanstalt bzw. der Gebietskrankenkasse.

VwGH 96/08/0037 v. 17.10.1996

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