vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Enteignungsentschädigung für Restgrundentwertung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 462 Heft 7 v. 1.7.1992

EisbEG § 4, EisbEG § 5, EisbEG § 6

Eine Minderung des Restgrundes kann vor allem durch eine Verformung, Durchschneidung oder Reduzierung auf eine unwirtschaftliche Größe eintreten.

Eine Wertminderung des Unternehmens bei Teilenteignung von diesem gewidmeten Grundstücken kommt nur dann in Betracht, wenn die enteignete Teilfläche konkret bereits dem Betrieb gedient hat. Die bloße Möglichkeit, die Teilfläche erst in Zukunft, etwa im Zuge einer Betriebserweiterung – abstrakte Betriebserweiterungsmöglichkeit – nutzbar zu machen, ist für eine Restwertminderung nicht zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!