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Ende der Pflichtversicherung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6604/14/2018 Heft 6604 v. 28.6.2018

ASVG § 11

VwGH 11. 4. 2018, Ra 2017/08/0124

Gemäß § 11 Abs 1 ASVG erlischt die Pflichtversicherung von Dienstnehmern grundsätzlich mit dem Ende des Beschäftigungs-, Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses. Fällt jedoch der

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