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Eisenbahnanlagen und Landesbaurecht**Für Lektüre und Kritik danke ich Ronald Faber, Sonja Neudorfer und Robert Schick.

AbhandlungenEwald WiederinZfV 2013/245ZfV 2013, 163 Heft 2 v. 3.5.2013

Bei Bauvorhaben an Bahnhöfen stellt sich die Frage, ob zu ihrer Beurteilung die Eisenbahnbehörden oder die Baubehörden zuständig sind. Grundsätzlich erscheint die Antwort seit langem klar, bei Mischverwendungen gehen die Auffassungen jedoch noch immer auseinander. Das zeigt ein Konflikt zwischen Bund und Land, der sich am Neubau des Bahnhofs Hohenems entzündet hat. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ist der Meinung, dass es sich beim gesamten Gebäude um eine Eisenbahnanlage handelt, zu deren Bewilligung ausschließlich die Eisenbahnbehörden zuständig sind. Die Vorarlberger Landesregierung steht hingegen auf dem Standpunkt, dass für zwei Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die eine Trafik und einen Backshop aufnehmen sollen, überdies eine Baubewilligung nach dem Vlbg BauG erforderlich ist. Diese Divergenz war Anlass, dass die ÖBB-Infrastruktur AG den Verfasser mit der Erstattung eines Rechtsgutachtens beauftragt hat, bei dessen Erstellung sich gezeigt hat, dass die Rechtsprechung auf fragwürdigen Prämissen beruht. Daraus ist eine Grundsatzuntersuchung über das Verhältnis von Eisenbahnbaurecht und allgemeinem Baurecht entstanden, die über die konkrete Fragestellung hinausreicht und hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

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