Aktenvermerk über eine Besprechung im HVSVT am 14.03.2000
Zeitungszusteller, Trafikzusteller und Hauszusteller:Auf Wunsch des BMAGS soll (unter Hinweis auf den Erlass des BMF) dieser Personenkreis nunmehr endgültig und bundeseinheitlich als neue Selbständige behandelt werden (sofern kein Dienstverhältnis vorliegt). Klargestellt wird jedoch, dass diese Rechtsansicht keine rückwirkende Änderung (z.B. Rückabwicklung von bis jetzt als freie Dienstnehmer qualifizierten Verhältnissen) entfaltet. Die Qualifikation als neuer Selbständiger wird ab sofort ab „Antrag“ einer Zeitungsfirma angewendet.