( KV-Handelsangestellte ) Ein Verkäufer, der allein mit einem Lehrling in einem Handelsbetrieb beschäftigt ist, ist auch dann in die Beschäftigungsgruppe 3 des KV für Handelsangestellte einzustufen, wenn der Lehrling während dessen Behaltezeit weiter im Betrieb verbleibt.
OGH 8 Ob A 11/97v v. 30.01.1997