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Einstufung eines Trafikangestellten

ARD 5375/2/2003 Heft 5375 v. 31.1.2003

KV-Handelsangestellte - Die Tätigkeit eines Trafikangestellten ist nicht als „schwierig“ im Sinne der Beschäftigungsgruppe 3 des KV-Handelsangestellte zu bewerten. Dies auch dann nicht, wenn der Verkäufer überwiegend allein im Geschäft tätig ist.

OGH 17.10.2002, 8 ObA 189/02f

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