Bereits mit der WGG-Novelle 20162 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen verschärft, um Spekulationsvorgänge mit gemeinnützig errichteten Wohnungen möglichst zu unterbinden.3 Um die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) zu stärken, den Schutz des Vermögensbindungsprinzips gegen potenzielle Spekulationen insgesamt weiter zu verfestigen, hat der Gesetzgeber mit der WGG-Novelle 20194 zusätzliche Verschärfungen im Aufsichtsregime vorgenommen. Vorliegender Beitrag setzt sich mit diesen Neuerungen auseinander.