§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, § 6 Abs 2 Z 4 KSchG
Eine Klausel, nach deren Wortlaut der VPI bloß „zur Berechnung der Wertsicherung dient“ und „der Vermieter berechtigt“ ist, „Änderungen, die sich aus der Wertsicherung ergeben, unverzüglich geltend zu machen“, sieht keinen Anspruch auf Entgeltsenkung vor.

