Erzielt eine OHG oder KG - atypisch - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dann sind diese außerbetrieblichen Einkünfte in Analogie zu § 23 Z 2 ebenfalls den Gesellschaftern zu verrechnen.
Erzielt eine OHG oder KG - atypisch - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dann sind diese außerbetrieblichen Einkünfte in Analogie zu § 23 Z 2 ebenfalls den Gesellschaftern zu verrechnen.