LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Wie sind die Einkünfte von KrankenpflegeschülerInnen steuerlich zu beurteilen? Haben KrankenpflegeschülerInnen auf Grund ihrer Einkünfte Anspruch auf Negativsteuer?
( EStG 1988 § 25 Abs 1 Z 1, § 33 Abs 8, § 84 ) Das "Taschengeld" sowie allfällige andere Bezugsbestandteile, die KrankenpflegeschülerInnen im Rahmen der Ausbildung erhalten, stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 EStG dar. Die Bereitstellung einer Unterkunft führt analog der Bereitstellung des "Burschenzimmers" im Gastgewerbe nicht zur Zurechnung eines steuerpflichtigen Sachbezuges. Der Erlass des BMF 07 0201/4-IV/7/79 v. 5. 4. 1979 = ARD 3200/3/80, wonach die Bezüge gemäß § 3 Z 5 EStG 1972 steuerfrei zu behandeln sind, ist auf das EStG 1988 nicht anzuwenden. Der Umstand, dass arbeitsrechtlich kein Dienstverhältnis zwischen der Ausbildungsinstitution und der auszubildenden Person besteht, ist für die Beurteilung der Einkünfte nicht maßgeblich. Der VwGH hat diesbezüglich in mehreren Erkenntnissen entschieden, dass für die Beurteilung der Steuerpflicht die Rechtsbeziehungen nach abgabenrechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen sind. (Vgl. hiezu VwGH 94/15/0123 v. 22. 2. 1996 = ARD 4753/48/96; ein Lehrbeauftragter begründet nach hochschulorganisationsrechtlichen Vorschriften kein Dienstverhältnis zur Hochschule, dennoch sind die Einkünfte steuerrechtlich als solche aus nichtselbständiger Arbeit zu beurteilen.)