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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Unbezahlter Urlaub am Beginn des Beobachtungszeitraums

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6688/14/2020 Heft 6688 v. 27.2.2020

KBGG: §§ 24 ff

Das für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes zwingend notwendige Erfordernis der durchgehenden sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit während der letzten 6 Monate (nunmehr 182 Kalendertage) vor der Geburt des Kindes ist erfüllt, wenn in diesem 6-monatigen Beobachtungszeitraum Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen liegen.

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