In Hinblick auf das Bestreben, die derzeit für die medizinische Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlichen Vordrucke durch eine europäische Krankenversicherungskarte zu ersetzen (siehe bereits ARD 5387/10/2003), wurden von der Verwaltungskommission der EU für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer drei Beschlüsse gefasst: