Berechnung der Frist des § 22 Abs 3 UmgrStG bei Einbringung des Betriebes eines Einzelunternehmers und vorangegangener Anwachsung auf den Einbringenden
BMF 29.02.2000
Das BMF bestätigt die wiederholt geäußerte Rechtsansicht, dass bei einem Vermögensübergang im Wege der zivil-(handels-)rechtlichen Gesamtrechtsnachfolge die Frist des § 22 Abs 3 UmgrStG nicht unterbrochen wird.