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Eigenleistungen bei Firmenpensionen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5547/19/2004 Heft 5547 v. 23.11.2004

LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004

Werden Eigenleistungen des Arbeitnehmers für eine Firmenpension geleistet, kommt es bei der Auszahlung der Pension erst in dem Ausmaß und zu dem Zeitpunkt zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, in dem die aufgrund der Eigenleistungen bereits versteuerten Beträge überschritten werden. Das Gleiche gilt für Eigenleistungen aufgrund eines Gehaltsverzichtes.

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