Durch die Steuerreform 2000 wird es bei der Ermittlung der Unternehmensgewinne unabhängig von der Rechtsform möglich sein, fiktive Eigenkapitalzinsen zum Abzug zu bringen. Diese werden einer Besteuerung von 25 % unterzogen.
1 Allgemeines
Dem Vorschlag der Steuerreformkommission (Pkt. 2.5, Sonderbeilage zur ÖStZ 23/1998) folgend wurde das Thema der steuerlichen Förderung der betrieblichen Eigenkapitalbildung in die Steuerreformplanung aufgenommen.