Wird einer Gesellschaft aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation von einer Bank kein Kredit mehr gewährt, werden der Gesellschaft oft von den Gesellschaftern liquide Mittel zugeführt. Dies kann zum einen durch Kapitalerhöhung oder Zuschuss erfolgen; andererseits wäre auch die Gewährung eines Darlehens durch die Gesellschafter denkbar. In letzterem Fall sind insb die Regelungen des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG) und dessen Auswirkungen zu beachten. Welche Darlehen sind von der Regelung betroffen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Qualifikation als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen? Sind auch steuerliche Folgen zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Praxisfall.