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Ehrverletzung wegen Krankenstandskontrolle

ArbeitsrechtARD 4999/5/99 Heft 4999 v. 29.1.1999

( AngG § 27 Z 6 ) Die Beleidigung von Mitarbeitern, die im Auftrag des Arbeitgebers den Krankenstand eines Arbeitnehmers kontrollieren sollten, mit dem Götzzitat stellt einen Entlassungsgrund dar.

OGH 9 Ob A 100/98s v. 02.09.1998

Die erhebliche Ehrverletzung ist so wie jeder andere Entlassungsgrund auch vom Arbeitgeber zu beweisen, während für Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe den Arbeitnehmer die Beweislast trifft.

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