( EGV Art 92 ) Die Anwendung einer Regelung, die von den allgemeinen konkursrechtlichen Vorschriften abweicht, auf ein Unternehmen stellt sich als Gewährung einer staatlichen Beihilfe iSd Art 92 Abs 1 EGV dar, wenn feststeht, dass diesem Unternehmen
- erlaubt worden ist, seine wirtschaftliche Tätigkeit unter Umständen fortzusetzen, unter denen dies bei Anwendung der allgemeinen konkursrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen gewesen wäre, oder