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EGV Art 92

BetriebswichtigesARD 5049/19/99 Heft 5049 v. 6.8.1999

( EGV Art 92 ) Die Anwendung einer Regelung, die von den allgemeinen konkursrechtlichen Vorschriften abweicht, auf ein Unternehmen stellt sich als Gewährung einer staatlichen Beihilfe iSd Art 92 Abs 1 EGV dar, wenn feststeht, dass diesem Unternehmen

- erlaubt worden ist, seine wirtschaftliche Tätigkeit unter Umständen fortzusetzen, unter denen dies bei Anwendung der allgemeinen konkursrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen gewesen wäre, oder

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