Der OGH judiziert in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass vorbehaltene Nutzungsrechte bei der Bewertung geschenkter Sachen nach § 788 ABGB nicht zu berücksichtigen sind. Der VfGH sieht darin keine Verfassungswidrigkeit und lässt die Bewertungsvorschrift unangetastet. Der vorliegende Beitrag soll die Begründung des VfGH kritisch würdigen sowie gleichheitsrechtliche Probleme bei der vom OGH vorgenommenen Bewertung aufzeigen.