Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag widmet sich den Scheidungsfolgen aus abgabenrechtlicher Sicht im Regime des FamRÄG 2009. Dabei wird die Übertragung von Eigentumsanteilen an der Ehewohnung ebenso skizziert wie der Verzicht auf den Verwertungsanspruch an der Ehewohnung.
Rechtsgrundlagen: § 33 GebG; § 82 Abs 2 EheG; § 87 Abs 1 EheG; § 97 EheG; § 15 Abs 3 GebG; § 1 Abs 1 GrEStG; § 1 Abs 2 GrEStG